Die Ausweisung der Banu al-Qurayzha (Akram al Umari Diya/Übersetzung Andreas Heisig)

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Auszug aus „Madinan Society At the Time of the Prophet“ , International Islamic Publishing House & IIIT, 1991

Zeitpunkt

Die Maßnahmen gegen die Banu Qurayzha fanden am Ende des Monats Dhu al Qu’dah und am Anfang des Monats Dhu al Hijjah im fünften Jahr1 nach der Grabenschlacht staat. Nach Qatadha, ‚Urwah ibn al Zubayr und Ibn Isahqa und Abd al Razzaq fand diese im Monat Schawwal, 5 n. H. statt.2 Imam Malik und Musa ibn’Uqhbah vermuteten, daß die Grabenschlacht im Schaqqal des Jahres 4 n. H. zu datieren sei. Ibn Hazm ging ebenfalls davon aus. Sie begründen Ihre Meinung mit einem Hadith von Abd Allah ibn ‚Umar, der aussagt, der Prophet habe nicht zugelassen, daß er[der Überlieferer] an der Grabenschlacht teilnehme, da er erst 15 Jahre alt sei.3

Al Bayhaqi hat aufgezeigt, daß es möglich ist, beide Ansichten miteinander zu vereinen. Er sagte: „Tatsache ist, daß es keinen Unterschied zwischen beiden Aussagen gibt, denn sie meinten, daß sie stattfand, nachdem vier Jahre vergangen waren und bevor das fünfte Jahr vollendet war.“ Al Zuhri erklärte, daß die Grabenschlacht zwei Jahre nach der Schlacht von Uhud stattfand. Wie al Bayhaqi anführt, stimmen alle darin überein, daß die Schlacht von Uhud im Schawwal des dritten Jahres stattfand; mit Ausnahme derer, die davon ausgehen, daß der Hijrah-Kalender mit dem Monat Muharram des der Auswanderung folgenden Jahres beginnt und dabei nicht die noch verbliebenen Monate ( ab Rabi’al Awwal) im Jahr der Hijrah berücksichtigen. Yaqub ibn Sufyan al Fasawi vermutet, daß die Schlacht von Badr im ersten Jahr stattfand, Uhud im zweiten, Badr al Mawid im dritten Jahr und die Grabenschlacht im Schawal des vierten Jahres. Dies widerspricht der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Es ist bekannt, daß Umar verfügte, daß der Hijrah-Kalender mit dem Muharram des Jahres der Auswanderung beginnen solle. Imam Malik meint, daß der Kalender mit dem Rabi‘ al Awwal dieses Jahres beginnen solle.

Es gibt also drei Meinungen, jedoch ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten – daß Uhud im dritten Jahr und die Grabenschlacht im Schawal des fünften Jahres stattfand – am authentischsten.

Einige Gelehrte, al Bayhaqi eingeschlossen, erklärten, den Hadith von Ibn Umar damit, daß sie annehmen, daß er bei der Schlacht von Uhud gerade erst 14 geworden wäre während er bei der Grabenschlacht kurz vor seinem 16. Lebensjahr gestanden habe. Dies ist schlüssig, da nach Ende der Schlacht von Uhud beide Seiten zustimmten, sich bei Badr im folgenden Jahr für einen weiteren Kampf zu treffen (Badr al Mawaid), was jedoch nie geschah.. Al Bayhaqi sagte: „Es ist Unsinn anzunehmen, sie seien gekommen, um zwei Monate später Medina zu belagern.“4

Der Grund

Der Grund für die Bestrafung war, daß die Banu Qurayza den Vertrag mit dem Propheten gebrochen hatten. Dies ist aus verschiedenen Überlieferungen ersichtlich. Huyayy ibn Akhtab al Nadari5 versuchte die Banu Qurayza dazu anzustiften, den Vertrag zu einem für die Muslime kritischen Zeitpunkt zu brechen, nämlich, als diese von 10 000 Kriegern verschiedener feindlicher Stämme belagert wurden. Diesbezüglich gibt es einen als authentisch einzustufenden Bericht, der besagt, daß der Prophet erst Zubay al ibn al Awwam6, danach noch Sad ibn Muadh, Sad ibn Ubadah, Abd Allah ibn Rawahah und Khawwat Ibn Gubair7 zu den Banu Qurayzah sandte, um zu überprüfen, ob die Gerüchte über den Vertragsbruch der Wahrheit entsprächen. Die vier bestätigten die Gerüchte und dies verunsicherte die Muslime sehr.

Ibn Ishaq berichtet ausführlich – allerdings ohne Isnad – von einem Verrat der Banu Qurayzah und deren Vertragsbruch. Die meisten anderen Schreiberr der Sira tuen dies ebenfalls ohne Isnad.8

Musa ibn ‚Uqbah erwähnt – ebenfalls ohne Isnad – daß, die Qurayzha Huyayy ibn Akhtab danach fragten, ob er nicht 90 Männer des Adels der Quraysh und Ghatafn als Geiseln nehmen könne, so daß die Quraysh Medina nicht verlassen würden, bevor sie die Muslime vernichtet hätten- Huyayy stimmte dem zu, wodurch der Vertrag gebrochen wurde.9

Der Prohpet erhielt nach seiner Rückkehr von der Grabenschlacht von Gott den Befehl, die Banu Qurayzah zu bekämpfen10. Daher befahl der Prophet seinen Gefährten zu den Qurayzah zu gehen und ihnen zu sagen, daß Gott Gabriel gesandt habe um ihre Burgen zum Beben und Angst in ihre Herzen zu bringen.11 Er hielt sie an, niemand solle das Asr-Gebet sprechen, bevor sie die Qurayzah nicht erreicht hätten.12 Als die Zeit für das Gebet kam, waren einige noch auf dem Weg zu den Qurayzah, weswegen einige anfingen zu beten, andere dies aber noch hinauszögerten, der Prophet machte ihnen jedoch keinen Vorwurf, da sie ihr Bestes gegeben hatten, ihm zu folgen. Die, die das Asr-Gebet hinausgeschoben hatten, holten es nach dem Isha-Gebet nach – wie Ibn Isahq erläutert.13

Die Gelehrten vereinbaren die Überlieferungen bei Bukhari und Muslim damit, daß sie die Möglichkeit erwähnen, daß einige von ihnen bereits das Zuhr-Gebet verrichtet haben, bevor der Befehl kam, während andere dies noch nicht getan hatten, weswegen der Prophet denen, die bereits gebetet hatten, befahl nicht zu beten und denen, die bereits gebetet hatten, befahl das Asr-Gebet nicht zu verrichten. Es ist ebenfalls möglich, daß zwei Gruppen getrennt entsandt wurden: der ersten Gruppe wurde befohlen Zuhr nicht zu beten und der zweiten Gruppe wurde befohlen Asr nicht zu beten.14 15

Der Prophet ging zu den Banu Qurayzah und ernannte Abd Allah ibn Umm Maktum16 zu seinem Vertreter, um in dieser Zeit Medina zu regieren. Dieser Bericht könnte akzeptiert werden, obwohl er nicht als sahih gilt.

Es gibt viele mursal Überlieferungen (athar), die sich gegenseitig so stärken, daß sie den Status von hasan li ghayrih erreichen und die besagen, daß Ali ausgewählt wurde, um die Flagge an der Spitze der Armee zu tragen.17

Bezüglich der Belagerung unterscheiden sich die Berichte hinsichtlich der Dauer. Sie könnte einen Monat18, 25 Tage19, 15 Tage20 oder ein Anzahl zwischen 10 und 18 Tagen21 gedauert haben. Die stärksten Überlieferungen belegen, daß die Belagerung 25 Tage andauerte, die meisten der Maghazu-Schriftsteller haben sich laut Ibn Isahq für diese Version entschieden.22

Der Erfolg der Belagerung und das Schicksal der Banu Qurayzah

Als die Belagerung für die Banu Qurayzah unerträglich wurde, beschlossen sie aufzugeben und sich dem Urteil des Propheten zu unterwerfen. Sie wandten sich an den auch mit ihnen verbündeten Prophetengefährten Abu Lubabah ibn Abd al Mundir. Er sagte, wenn sie sich ergeben würden, so würden sie getötet werden. Später bereute er, dies gesagt zu haben und band sich an eine der Säulen in der Moschee des Propheten, bis seine Buße akzeptiert wurde.23 Die Banu Qurayzah akzeptierten, daß Sa’d ibn Mu’adh das Urteil über sie sprechen sollte, denn sie glaubten, daß er Gnade zeigen würde, da eine Allianz zwischen ihnen und seinem Volk (al Aus) bestand.

Sa’d wurde zu ihnen gebracht, denn er war bei der Grabenschlacht durch einen Pfeil an der Hand verwundet worden und in Folge dessen krank geworden. Er urteilte, daß die Krieger getötet werden sollten und ihr Besitz aufgeteilt. Der Prophet stimmte dem zu : „Du hast nach Gottes Willen gerichtet“24 Zudem hob Sad ibn Mu’adh die Allianz mit den Banu Qurayzah auf. Die Aus störten sich nicht daran, obwohl sie mit den Qurayzah verbündet waren und den Islam erst vor kurzer Zeit angenommen hatten. Dies wurde dadurch begünstigt, daß ihr Führer Sa’d das Urteil gesprochen hatte. Die Anzahl der getöteten Krieger betrug 400.25 Drei davon wurden verschont und durften ihren Besitz behalten, da sie den Islam annahmen26; drei andere wurden vermutlich verschont, da sie von einigen Gefährten geschützt wurden, weil sie den Vertrag während der Schlacht nicht gebrochen hatten. Es gibt bezüglich des Umgangs mit ihnen etliche Berichte, jedoch können diese nicht als stichhaltige Beweise angenommen werden. Die Gefangenen wurden im Haus von Bint al Harith festgehalten.27

Die Hinrichtung fand auf dem Marktplatz von Medina statt, wo Gräben ausgehoben wurden. Die Hinrichtung erfolgte in Gruppen und die Leichen wurden in die Gräben geworfen.28 Nur eine Frau wurde getötet29; sie hatte einen der Gefährten – Khalid ibn Suwayd – getötet, indem sie einen Mühlstein auf ihn fallen lies.

Jungen, die noch nicht in der Pubertät waren, wurden verschont.30 Nach der Hinrichtung der Krieger teilte der Prophet deren Besitz. Die Frauen wurden in den Gewahrsam der Muslime befohlen.31 Die Schriften der Maghazi erwähnen einige Details darüber, wie die Verteilung durchgeführt wurde, jedoch können deren Berichte nicht als Beweise fungieren.

Nach Ibn Ishaq, Ibn Sa’d und vielen anderen erwählte der Gesandte Rayhanah ibn Khanafah, eine der gefangenen Frauen, für sich selbst als Konkubiene. Al Waqidi und die, die ihm folgten sagte, daß er sie heiratete, aber die erste Vermutung ist wahrscheinlicher.

Einige zeitgenössische Historiker neigen dazu, die Berichte über die Bestrafung der Banu Qurayzah32 auf Grund von humanitären Erwägungen und Angst vor zionistischer Propaganda zu leugnen bzw. abzuschwächen. Die authentischsten islamischen Quellen belegen jedoch die genannten Geschehnisse. Der einzige Grund für die strenge Bestrafung der Banu Qurayzah ist einzig ihr begangener Hochverrat, als sie die Muslime betrogen und den Vertrag brachen, anstatt mit ihnen gemeinsam Medina zu Verteidigen, wie es der Vertrag von beiden Parteien forderte. Auch heute noch bestrafen verschiedene Staaten Verräter, die mit dem Fein kooperieren mit dem Tod.

Die Bestrafung der Banu Qurayzah ist nur gerecht, weil sie die Muslime der Gefahr ausgesetzt hatten, getötet zu werden, den Besitz zu verlieren und Frauen und Kinder in Gefangenschaft geben zu müssen. Dafür war ihre Strafe fast schon eine Belohnung. Es gibt also keinen Grund historische Fakten sowie authentische Berichte zu leugnen.


Quelle

  1. Ibn Sa’d, al Tabaqat, 3/74; Ibn Hisham, al Sirah, 3/715; Al Tabari, Tarikh al Rusul, 3/593; Ibn Sayyid al Nas, Uyun al Athar, 3/68
  2. Abd al Razzaq, al Musannaf, 5/367; Ibn Hisham, al Sirah, 3/699; al Haythami, Majma’ al Zawa’id, 6/143: he attributed it to al Tabarani and said that the men in the isnad are thiqah.
  3. Al Bukhari, at Sahih, 3/33, 73; see also Malik’s suggestion.
  4. Ibn Kathir, al Bidayah, 4/934; and al Sirah at Nabawiyyah, 3/180-1; Ibn Qayyim, Zad al Ma’ad, 388-9; Ibn Hajar, Fath al Bari, 7/393
  5. Abd al Razzaq reported this from the mursal hadith of Sa’id ibn al Musayyab, which are the most sahih mursal hadith. The report is valid as evidence, if there are other reports which support it (al Musannaf, 5/368-373). Abu Nu’aym, from the mursal hadith of Sa’id also (Abu Nu’aym, Dala’il al Nubuwwah, 3/183).
  6. Al Bukhari, al Sahih, 3/306; Muslim, al Sahih, 7/138
  7. Ibn Hisham, al Sirah, 3/706, without isnad.
  8. Al-Waqidi, al Maghazi, 3/454-9; Al Tabari, Tarikh al Rusul, 3/570-3; Ibn Hazm, Jawami al Sirah, 187-8; Ibn Abd al Barr, al Durar, 181-3; Ibn Sayyid al Nas, Uyun al Athar, 3/59-60; Ibn Kathir, at Bidayah, 3/103-4
  9. Ibn Kathir, al Bidayah, 3/103-4
  10. Al Bukhari, al Sahih, 3/24; Ahmad, al Musnad, 6/56, 131, 280
  11. Al Bukhari, al Sahih, 3/24; 144
  12. Bukhari (Ibid., 3/24); Muslim (Muslim, al Sahih, 5/163) say Zuhr.
  13. Ibn Hisham, al Sirah, 3/716-7, from the mursal hadith of Ma’bad ibn Ka’b ibn Malik, who is maqbul.
  14. Ibn Hajar,
  15. Fath al Bari
  16. Ibn Hisham, al Sirah, 3/716; Ibn Sa’d, al Tabaqat, 3/74 (both without isnad).
  17. Ibn Hisam, al Sirah, 3/716; Ibn Hajar, Fath at Bari, 7/413
  18. Tabari, Tarikh al Rusul, 2/583, the narrator himself said that he was unsure as to whether it was a month or 25 days.
  19. Al Sa’ati, al Fath al Rabbani li Tartib Musnad al Imam Ahmad, 21/81-3. All the narrators are reliable.
  20. Ibn Sa’d, al Tabaqat, 3/74, without isnad.
  21. Ibn Kathir, al Bidayah, 4/118-9; Ibn Hajar, Fath at Bari, 7/413; mursal from Musa ibn Uqbah from al Zuhri.
  22. Tabari, Tarikh al Rusul, 2/583; Ibn Hazm, Jawami al Sirah, 193; Ibn Abd al Barr, al Durar, 189; Ibn Sayyid al Nas, ‘Uyun al Athar, 2/69
  23. Al Sa’ati, al Fath al Rabbani, 21/81-3, with a hasan isnad.
  24. Al Bukhari, al Sahih, 2/210, 3/24-25; Muslim, al Sahih, 5/160-1
  25. Ahmad, al Musnad, 3/350, with a hasan isnad; Ibn Hajar (Fath al Bari, 7/14) mentioned the differences in their numbers, ranging from 400 to 900, and reconciled the different reports by saying that the increase included the followers of Banu Qurayzah, such as slaves, freedmen, and others.
  26. Al Bukhari, al Sahih, 3/11; Muslim, al Sahih, 5/159. The three who entered Islam were: Tha’labah ibn Sa’iyah, Usayd ibn Sa’iyah and Asad ibn ‘Ubayd.
  27. This is the report of Ibn Ishaq (Ibn Hisham, al Sirah, 3/721). ‘Urwah mentions it was the house of Usamah ibn Zayd. The reports can be reconciled by saying that the prisoners were put in two houses because of their great numbers.
  28. Ahmad, al Musnad, 3/351; al Tirmidhi, Sunan, 4/144-5
  29. Ibn Hisham, al Sirah, 3/724; Ibn Sa’d, al Tabaqat, 2/72-7
  30. Al Bukhari, al Sahih, 3/11; Muslim, al Sahih, 5/159
  31. See the research of Dr. Walid Arafat in the papers of the World Sirah Conference in Qatar. Ed. note: See the same paper in The Journal of the Royal Asiatic Society of Great Britain and Ireland, 1976, pp. 100-107

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