Richtigstellung des Irrtums, dass Sure 2 Vers 143 die „Quraniten“ widerlegen würde

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Hinter folgendem Link befindet sich der Versuch einer Person, die sich selbst Mustafa76 nennt, die Sichtweise, nur dem Koran zu folgen zu widerlegen:

 

http://www.ahlu-sunnah.com/threads/27502-Die-Sekte-Al-Qur-aniyyun?p=376632&viewfull=1#post376632

Im Folgenden wird aufgezeigt werden, wieso diese Argumentation falsch ist, doch zunächst die Aussage von Mustafa76:

einer der stärksten beweise überhaupt womit man sie widerlegen kann ist folgender vers:

Wir hatten die Gebetsrichtung, die du einhieltest, nur bestimmt, um zu wissen, wer dem Gesandten folgt und wer sich auf den Fersen umkehrt. Und es ist wahrlich schwer außer für diejenigen, die Allah rechtgeleitet hat.“ al-baqara, 143.

bevor die muslime den befehl bekamen in richtung masjid al haraam zu beten, beteten sie bekanntlich in richtung jerusalem (al-quds), wovon im o.g. vers die rede ist. der punkt ist der: die vorschrift in richtung jerusalem zu beten findet sich nicht im quran, sondern in der sunnah wieder. und allah sagt dennoch, dass Er die Gebetsrichtung, die der Prophet bisher einhielt, bestimmt hat, obwohl der befehl vom propheten (saws) kam. und es geht weiter: aus welchem grund hat er die gebetsrichtung bestimmt? um zu sehen wer den gesandten folgt und wer sich von ihm abkehrt. und er bezeichnet diejenigen die den gesandten folgen als rechtgeleitet.

Fazit:

– der befehl in richtung jerusalem zu beten ist in der sunnah.
– allah bestätigt diesen befehl des propheten im quran und sagt, dass Er diese Gebetsrichtung bestimmt hat.
– der grund: um zu sehen wer der sunnah folgt und wer sich von ihr abwendet.
– diejenigen die der sunnah folgen werden als rechtgeleitet bezeichnet.

Widerlegung:

Der Fehler der obigen Argumentation liegt darin begründet, dass ein falsches Verständnis der Ablehnung der Ahadith als Rechtsquelle vorliegt. Es ist nämlich nicht so, dass gesagt würde, man solle dem Gesandten die Gefolgschaft versagen, sondern es ist so, daß diese Gefolgschaft zeitlich bedingt ist und somit kein fixer Bestandteil der ewigen Lehre des Islam ist. Dies begründet sich u.a. in dem folgenden Vers:

Sure 4 Vers 59: „Ihr Gläubigen! Gehorchet Allah und dem Gesandten und denen unter euch, die zu befehlen haben! Und wenn ihr über eine Sache streitet (und nicht einig werden könnt), dann bringt sie vor Allah und den Gesandten, wenn (anders) ihr an Allah und den jüngsten Tag glaubt! So ist es am besten (für euch) und nimmt am ehesten einen guten Ausgang.“ (Paret)

Wir haben in diesem Vers eine eindeutige Anweisung: wir sollen Gott, dem Gesandten und den „Befehlshabern“ gehorchen. Der Unterschied zwischen diesen drei Befehlsberechtigten liegt darin, daß Gott im Gegensatz zu den beiden anderen Berechtigten ewig ist, seine Befehle also ewig gültig sind. Beim Gesandten (wenn wir damit Muhammad identifizieren wollen) und den Befehlshabern ist dem nicht so; sie sind sterblich, also zeitlich begrenzt. Ihre Anweisungen sind an die Menschen ihrer Zeit gerichtet und im übrigen auch nicht unfehlbar.

Ein weiterer Fehler liegt bei Mustafa76 im Verständnis von Sure 2 Vers 143:

„Und so haben wir euch (Muslime) zu einer in der Mitte stehenden Gemeinschaft gemacht, damit ihr Zeugen über die (anderen) Menschen seiet und der Gesandte über euch Zeuge sei. Und wir haben die Gebetsrichtung, die du (bisher) eingehalten hast, nur eingesetzt, um (die Leute auf die Probe zu stellen und) zu unterscheiden, wer dem Gesandten folgt, und wer eine Kehrtwendung vollzieht (und abtrünnig wird). Es ist zwar schwer (was man von den Leuten verlangt), aber nicht für diejenigen, die Allah rechtgeleitet hat. Allah kann unmöglich zulassen, daß ihr umsonst geglaubt habt. Er ist gegen die Menschen mitleidig und barmherzig.“ (Paret)

Laut Mustafa76 müßte hier statt Gebetsrichtung Sunna stehen. Dem ist aber nicht so! Es geht hier um die Qibla (Richtung), die verändert wurde, was ein Zeichen dafür ist, ob dem Gesandten gefolgt wird. Wir haben es hier also mit einer temporären Prüfung zu tun, die an keiner Stelle den Anspruch einer Verallgemeinerung erhebt. Genau dies tut aber Mustafa76: er verallgemeinert eine temporäre Bestimmung und hält dies nun für einen Beweis für eine ewig gültige Sunna des Propheten, dies es aufzubewahren gelte, damit man sich auch 1400 Jahre später noch befolgen könne. Stattdessen haben wir es hier mit der Anwendung und Überprüfung der Bestimmung aus Sure 4 Vers 59 zu tun und deren Einhaltung wird mittels Qibla überprüft.

Fazit: Der genannte Vers (2/143) bestätigt Sure 4 Vers 59: Allah, dem Propheten und den Befehlshabern ist zu folgen (die Bedingungen dafür werden nicht erörtert). Da Allah ewig ist, ist ihm ewig zu folgen. Dieses Attribut trifft auf den Propheten und die Befehlshaber jedoch nicht zu, weswegen Sure 2 Vers 143 kein Beweis für eine allgemeingültig und ewig verbindliche Befehlsgewalt von Seiten des Propheten sein kann.
Der Vers bestätigt bedingt, daß es auch andere Formen der Offenbarung gibt, was wir auch aus einem anderen Vers kennen:

42.51. Und es steht keinem Menschen (baschar) an, daß Allah mit ihm spricht, es sei denn (mittelbar) durch Eingebung (wahyan), oder hinter einem Vorhang, oder indem er einen Boten sendet, der ihm dann mit seiner Erlaubnis eingibt, was er will. Er ist erhaben und weise. (Paret)

Es ist zu wiederholen: Niemand bestreitet, daß man dem Gesandten folgen solle, es wird lediglich abgelehnt zu glauben, daß der Gesandte eine für alle Ewigkeit gesetzgebende Funktion ausfülle.

Zum besseren Verständnis bezüglich dessen, was es bedeutet dem Gesandten zu folgen sei an dieser Stelle auf den folgenden Artikel verwiesen:

http://meine-islam-reform.de/index.php/artikel/allgemein/358-gesandtenfolgen.html

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