Die Hadsch

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Im folgenden eine kleine Darstellung der Regeln der Pilgerfahrt, wie sie im Koran beschrieben ist.

 

Pflicht:

Sure 2 Vers 196: „Führt die Wallfahrt (hadsch) und die Besuchsfahrt (`umra) (mit allen ihren Zeremonien) im Dienste Allahs durch! Und wenn ihr (durch feindlichen Widerstand an der Ausführung der Wallfahrtszeremonien) behindert seid, dann (bringt als Sühne für die Unterlassung) an Opfertieren (dar), was (für euch) erschwinglich ist! Und schert euch nicht den Kopf, bis die Opfertiere ihre Schlachtstätte (mahill) (im heiligen Gebiet von Mekka) erreicht haben! – Und wenn einer von euch krank ist, oder wenn es ihn (mit Jucken und Ungeziefer) am Kopf plagt (und er sich deshalb vorzeitig das Haar scheren läßt), hat er mit Fasten oder einem Almosen oder der Opferung eines Schlachttieres (nusuk) Ersatz zu leisten. Wenn ihr aber in Sicherheit seid (und die Wallfahrtszeremonien ausführen könnt, ohne mit feindlichem Widerstand rechnen zu müssen), und wenn (dann) einer die Gelegenheit benützt, außer der Wallfahrt (hadsch) eine Besuchsfahrt (`umra) zu machen (was eine Unterbrechung des Weihezustands zur Folge hat), so (hat er als Sühne für die Unterbrechung des Weihezustands) an Opfertieren (darzubringen), was (für ihn) erschwinglich ist. Und wenn einer keine Möglichkeit findet (Opfertiere darzubringen), hat er (dafür) drei Tage während der Wallfahrt und sieben nach eurer Rückkehr (von Mekka nach Medina) zu fasten. Das macht zusammen zehn Tage. Dies (gilt nur) für diejenigen, deren Angehörige nicht an der heiligen Kultstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß Allah schwere Strafen verhängt.“ (Paret)

 

Zeitraum:

Sure 2 Vers 197 „Die Wallfahrt (hadsch) findet in (den) bekannten Monaten statt. Und wenn jemand in ihnen die Wallfahrt auf sich nimmt (tritt er in den Weihezustand ein) Während der Wallfahrt darf man keinen Umgang mit Frauen (rafath) haben, keinen Frevel begehen und sich nicht herumstreiten. Was ihr an Gutem tut, das weiß Allah. Und versorgt euch mit Wegzehrung (für das Jenseits)! Die beste Wegzehrung ist Gottesfurcht. Fürchtet (daher) mich, die ihr Verstand habt!“ (Paret)

Da der Koran sagt, dass die Monate der Pilgerfahrt bekannt sind ist anzunehmen, dass diese Monate nicht in Vergessenheit geraten können. Es handelt sich dabei um Schawwal, Dhu-l-Qa’da und Dhu-l-Hiddscha.

 

Regeln:

 

Sure 2 Vers 196: „Führt die Wallfahrt (hadsch) und die Besuchsfahrt (`umra) (mit allen ihren Zeremonien) im Dienste Allahs durch! Und wenn ihr (durch feindlichen Widerstand an der Ausführung der Wallfahrtszeremonien) behindert seid, dann (bringt als Sühne für die Unterlassung) an Opfertieren (dar), was (für euch) erschwinglich ist! Und schert euch nicht den Kopf, bis die Opfertiere ihre Schlachtstätte (mahill) (im heiligen Gebiet von Mekka) erreicht haben! – Und wenn einer von euch krank ist, oder wenn es ihn (mit Jucken und Ungeziefer) am Kopf plagt (und er sich deshalb vorzeitig das Haar scheren läßt), hat er mit Fasten oder einem Almosen oder der Opferung eines Schlachttieres (nusuk) Ersatz zu leisten. Wenn ihr aber in Sicherheit seid (und die Wallfahrtszeremonien ausführen könnt, ohne mit feindlichem Widerstand rechnen zu müssen), und wenn (dann) einer die Gelegenheit benützt, außer der Wallfahrt (hadsch) eine Besuchsfahrt (`umra) zu machen (was eine Unterbrechung des Weihezustands zur Folge hat), so (hat er als Sühne für die Unterbrechung des Weihezustands) an Opfertieren (darzubringen), was (für ihn) erschwinglich ist. Und wenn einer keine Möglichkeit findet (Opfertiere darzubringen), hat er (dafür) drei Tage während der Wallfahrt und sieben nach eurer Rückkehr (von Mekka nach Medina) zu fasten. Das macht zusammen zehn Tage. Dies (gilt nur) für diejenigen, deren Angehörige nicht an der heiligen Kultstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß Allah schwere Strafen verhängt.“ (Paret)

Sure 2 Vers 197: „Die Wallfahrt (hadsch) findet in (den) bekannten Monaten statt. Und wenn jemand in ihnen die Wallfahrt auf sich nimmt (tritt er in den Weihezustand ein:) Während der Wallfahrt darf man keinen Umgang mit Frauen (rafath) haben, keinen Frevel begehen und sich nicht herumstreiten. Was ihr an Gutem tut, das weiß Allah. Und versorgt euch mit Wegzehrung (für das Jenseits)! Die beste Wegzehrung ist Gottesfurcht. Fürchtet (daher) mich, die ihr Verstand habt!“ (Paret)

Sure 2 Vers 198: „Es ist keine Sünde für euch, danach zu streben, daß euer Herr euch Gunst erweist (indem ihr die Wallfahrt mit Handelsgeschäften verbindet). Und wenn ihr von `Arafaat aus den Prozessionslauf durchführt (und in al-Muzdalifa ankommt), dann gedenkt Allahs bei der heiligen Kultstätte (masch`ar)! Gedenket seiner, (indem ihr euch vor Augen haltet) wie er euch rechtgeleitet hat, während ihr vordem zu denen gehörtet, die irregehen!“ (Paret)

Sure 2 Vers 199: „Hierauf führet den Prozessionslauf durch, von wo die (anderen) Leute ihn durchführen, und bittet Allah um Vergebung (für eure Sünden)! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.“ (Paret)

Sure 2 Vers 200: „Und wenn ihr eure Riten (manaasik) vollzogen habt, dann gedenket Allahs, wie ihr eurer Väter gedenkt, oder vielmehr mit noch stärkerem Gedenken! Und unter den Menschen gibt es welche, die sagen: „Herr, gib uns im Diesseits (Gutes)“, während sie am Jenseits keinen Anteil haben.“ (Paret)

Sure 5 Vers 95: „Ihr Gläubigen! Tötet kein Wild, während ihr euch (bei der Wallfahrt) im Weihezustand befindet! Wenn einer von euch vorsätzlich welches tötet, ist eine Buße (dschazaa‘) an Vieh (für ihn) fällig, gleich(wertig) dem, was er (an Wild) getötet hat, worüber zwei rechtliche Leute (zawaa `adlin) von euch entscheiden sollen. (Diese Buße hat er zu entrichten) als Opfertiere, die der Ka`ba zuzuführen sind (um dort geschlachtet zu werden). Oder (als Ersatzleistung ist für ihn) eine Sühne (fällig, und zwar) die Speisung von Armen oder was dem an Fasten entspricht. (Dies wird ihm auferlegt) damit er die bösen Folgen seiner Hadlungsweise (wabaala amrihie) (richtig) zu fühlen bekommt. Was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist, rechnet Allah nicht an. Aber wenn einer es (künftig) wieder tut, wird Allah es an ihm rächen. Allah ist mächtig. Er läßt (die Sünder) seine Rache fühlen.“ (Paret)

Sure 22 Vers 28 „Und sie sollen dabei bezeugen, daß sie allerlei Nutzen (manaafi`) (davon) haben, und in einer bestimmten Anzahl von Tagen (beim Schlachten) den Namen Allahs über jedem Stück Vieh aussprechen, das er ihnen beschert hat.Eßt (selber) davon, und gebt (auch) dem Notleidenden und Armen (davon) zu essen! -„ (Paret)

Sure 22 Vers 29: „Hierauf sollen sie die (durch den Weihezustand bedingte) körperliche Reinigung (tafath) abstellen (und Haare und Nägel schneiden), ihre Gelübde erfüllen und den Umgang um das altehrwürdige Haus machen.““ (Paret)

Sure 2 Vers 158: „. As-Safaa und Al-Marwa gehören zu den Kultsymbolen (scha`aa’ir) Allahs. Wenn einer die Wallfahrt (hadsch) zum Haus (der Ka`ba) oder die Besuchsfahrt (`umra) vollzieht, ist es für ihn keine Sünde, bei ihnen den Umgang zu machen. Und wenn einer freiwillig ein gutes Werk leistet, so ist Allah dankbar und (über alles) unterrichtet (und enthält ihm seinen Lohn nicht vor).“ (Paret)

 

Zusammenfassung einer gewöhnlichen Pilgerfahrt:

1. Kein sexueller Kontakt

2. Kein Frevel

3. Kein Streit

4. Bis zur Opferung keine Haare schneiden

5. Nicht Jagen

6. Der Ritus beginnt auf dem Berg Arafat

7. Man soll sich dabei nicht von den anderen absondern, sondern ihnen folgen

8. Wenn man bei der Kaaba ist, wird geopfert. Dabei wird Gottes Name über dem Tier ausgesprochen. Die geschlachteten Tiere werden selbst gegessen und an Arme verteilt

9. Danach darf man wieder die Haare schneiden

10. Die Erfüllung des Gelübdes wird abgeschlossen mit der Umrundung der Kaaba

11. Nach Abschluss des Ritus soll man Gottes gedenken

12. Hadsch und Umra können miteinander verbunden werden; die Umra kann sonst zu jedem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden

13. Wer will kann auch zwischen As-Safaa und Al-Marwaa hin- und herlaufen. Dies ist jedoch keine Pflicht.

 

Ausnahmen:

1. Wenn man nicht teilnehmen kann, so muss man ein Opfer leisten. Auch hier darf man sich nicht die Haare schneiden, bis geopfert wurde.

2. Wer krank ist oder ein Leiden am Kopf hat, soll entweder fasten, Almosen geben oder opfern.

3. Wer nicht in der Lage ist zu opfern, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt und sieben Tage nach der Pilgerfahrt fasten – es sei denn, er würde bei der Kaaba wohnen.

4. Wer unberechtigterweise Wild getötet hat, soll Weidevieh opfern. Dies soll dem Wert des getöteten Wildes entsprechen, worüber zwei andere Personen entscheiden sollen. Alternativ können Arme ernährt werden oder es kann gefastet werden.

5. Die Anzahl der Fastentage bzw. der Armen obliegt einem selbst.

 

Ursprung der Pilgerfahrt:

Sure 3 Vers 96-97: „Das erste Gotteshaus, das den Menschen aufgestellt worden ist, ist dasjenige in Bakka, (aufgestellt) zum Segen und zur Rechtleitung für die Menschen in aller Welt (al-`aalamuun). In ihm liegen klare Zeichen vor. (Es ist) der (heilige) Platz (maqaam) Abrahams. Wer ihn betritt, ist in Sicherheit. Und die Menschen sind Allah gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus zu machen – soweit sie dazu eine Möglichkeit finden. Wer jedoch ungläubig ist (ist es zu seinem eigenen Schaden). Allah ist auf niemand in der Welt angewiesen (ghanieyun `anil `aalamiena).“ (Paret)

Die Pilgerfahrt orientiert sich am ersten Gotteshaus, welches für die Menschen gegründet wurde. Dieses befand sich in Bakka (nicht(!) Mekka). Viele Gelehrte sind der Meinung Bakka und Mekka seien identisch. Dafür gibt es jedoch keinerlei Beleg. Der Begriff Bakka findet sich interessanterweise in Zusammenhang mit Jerusalem wieder:

King James Bibel: „1  How amiable are thy tabernacles, O LORD of hosts! 2 My soul longeth, yea, even fainteth for the courts of the LORD: my heart and my flesh crieth out for the living God. 3 Yea, the sparrow hath found an house, and the swallow a nest for herself, where she may lay her young, even thine altars, O LORD of hosts, my King, and my God. 4 Blessed are they that dwell in thy house: they will be still praising thee. Selah. 5 Blessed is the man whose strength is in thee; in whose heart are the ways of them . 6 Who passing through the valley of Baca make it a well; the rain also filleth the pools. 7 They go from strength to strength, every one of them in Zion appeareth before God. 8 O LORD God of hosts, hear my prayer: give ear, O God of Jacob. Selah. 9 Behold, O God our shield, and look upon the face of thine anointed. 10 For a day in thy courts is better than a thousand. I had rather be a doorkeeper in the house of my God, than to dwell in the tents of wickedness. 11 For the LORD God is a sun and shield: the LORD will give grace and glory: no good thing will he withhold from them that walk uprightly. 12 O LORD of hosts, blessed is the man that trusteth in thee.

Das Bakka-Tal liegt auf dem Weg zum Berg Zion, dem Tempelberg in Jerusalem. Es ist also sehr wahrscheinlich, daß die Stätte Abrahams in Bakka liegt. Dies würde auch die doppete Bedeutung der Stätte Abrahams erklären, denn damit kann zwar ein Platz aber auch eine Situation gemeint sein, also sowohl der Ort, an dem Abraham seine Sohn opfer wollte, als auch die Situation des Gottvertrauens, in der er sich befand, wa auch erklärt, wieso das betreten dieser Situation Sicherheit bedeutet: wer Gott vertraut, der hat keine Angst.

 


Quellen:

Koranübersetzung von Asad

Koranübersetzung Yüksel

Koranübersetzung von The Monotheist Group

„The Natural Republic“ von The Monotheist Group

Bildquellen: http://www.hajinformation.com/

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