Die Kriegsverse des Koran

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Das Gerücht, der Islam habe sich mit Feuer und Schwert verbreitet ist allseits bekannt und weit verbreitet. In diesem Artikel soll es jedoch nicht um die Klärung historischer Tatsachen gehen, sondern einzig darum, inwieweit eine solche Sichtweise aus dem Koran heraus überhaupt begründbar ist. Wir stellen also die Frage: wie steht der Koran zu Krieg?

Sure 2 Vers 190-193:

Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten. Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen. Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten. Wenn sie aber aufhören, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig. Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allah gehört. Wenn sie aber aufhören, so soll es keine Gewalttätigkeit geben außer gegen diejenigen, die Unrecht tun.“

Bereits im ersten Vers wird klar gemacht, wann der bewaffnete Kampf erlaubt ist, nämlich dann, wenn man selbst angegriffen wird. Dies ist der einzige Vers, der das Recht auf Krieg darlegt: dann, wenn man bekämpft bzw. vertrieben wird, dann darf man sich zur Wehr setzen. Das Wort Fitna, welches hier mit „Versuchung“ übersetzt wurde hat noch die Bedeutung von „Verrat“, „Treulosigkeit“, „mutwillige Verfolgung“, „Aggression“ usw. ; es ist also nicht legitim hierunter eine Art von Mission zu verstehen, die losgelöst wäre von Sanktionen und Repressalien.

Der letzte Vers macht hierüber die Bedingungen für den Frieden deutlich: sobald die Angriffe des Gegners beendet sind, so müssen auch die Muslime mit dem Kämpfen aufhören.

 

Sure 4 Vers 72-76 und 84:

„Und gewiß, manch einer von euch zögert. Und wenn ein Unglück euch heimsucht, sagt er: „ALLAH hat mir bereits eine Wohltat erwiesen, dass ich unter ihnen nicht anwesend war.“ Doch wenn euch Gunst von ALLAH zukommt, wird er gewiss sagen, als ob zwischen euch und ihm keine Verbindung bestanden hätte: „Wäre ich doch mit ihnen gewesen, damit ich ebenso einen übergroßen Erfolg hätte.“ So sollen fi-sabilillah diejenigen den bewaffneten Kampf führen, die das dießeitige Leben gegen das Jenseits eintauschen. Und wer fi-sabilillah an dem bewaffneten Kampf teilnimmt, dann getötet wird oder siegt, dem werden WIR eine übergroße Belohnung zuteil werden lassen. Und weshalb führt ihr nicht den bewaffneten Kampf fi-sabilillah und für die Unterdrückten von den Männern, Frauen und Kindern, die sagen: „Unser HERR! Bringe uns heraus aus diesem Ort, dessen Leute Übertretende sind, und bestimme uns von Dir aus einen Wali, und bestimme uns von Dir aus einen Beistehenden“?! Diejenigen, die den Iman verinnerlicht haben, führen den bewaffneten Kampf fi-sabilillah, und diejenigen, die Kufr betrieben haben, führen den bewaffneten Kampf für At-taghut . So führt den bewaffneten Kampf gegen die Wali des Satan! Gewiß, das Intrigieren des Satans bleibt ohnehin immer schwach“

„Also führe den bewaffneten Kampf fi-sabilillah! Dir ist nur auferlegt, dich selbst dazu (zu verpflichten). Doch mobilisiere die Mumin, damit ALLAH die Gewalttätigkeit derjenigen, die Kufr betrieben haben, zurückhält. Und ALLAH ist noch fähiger im Gewalt-Antun und noch härter im Peinigen.“

Die genannten Verse haben als konkreten Bezugspunkt zunächst die Heuchler, die den bewaffneten Kampf ablehnen und als Argument die Gefahren desselben vorschieben. Wie aus den Versen ersichtlich ist solch ein Verhalten jedoch abzulehnen, da sich diese Personen an das irdische Leben klammern, während es dem Islam jedoch um rein geistige Dinge geht. Daraus erklärt sich auch die „übergroße Belohnung“, die den im Kampf getöteten versprochen wird.

Unter diesem Aspekt ist auch Vers 84 zu verstehen, welcher somit keine direkte Aufforderung zum Kampf darstellt, sondern sich an die bereits im Kampf befindlichen Personen richtet, die sich jedoch der Kampfhandlungen aus materiellen Gründen entzogen haben. Jedoch wird auch hier erwähnt, daß das Ziel des Kampfes die Bindung der Gewalt der Aggressoren bzw. die Hilfe für unterdrückte Menschen ist. Also Reaktion an Stelle von Aktion.

 

Sure 8 Vers 55-67:

„Gewiß, die Übelsten der sich bewegenden Lebewesen, sind bei ALLAH diejenigen, die Kufr betrieben haben, so verinnerlichen sie den Iman nicht. (Diese sind) diejenigen von ihnen, mit denen du einen Vertrag abgeschlossen hast, und sie dann ihren Vertrag ständig verletzen und nicht Taqwa gemäß handeln. Und solltest du sie im Krieg unterwerfen, dann laß durch (die Härte gegen) sie diejenigen, die hinter ihnen stehen, auseinander stieben, damit sie sich besinnen. Und solltest du von Leuten Verrat fürchten, dann löse mit ihnen den Vertrag ebenfalls auf! Gewiß, ALLAH liebt nicht die Verräter. Und diejenigen, die Kufr betrieben haben, sollen nicht denken, dass sie (Uns) entkamen. Gewiß, sie machen (Uns) nicht zu schaffen. Und bereitet euch ihnen gegenüber mit allem vor, was euch an Macht und an (für den Kampf vorgesehenen) Pferden zur Verfügung steht, um damit die Feinde ALLAHs, eure Feinde und andere außer ihnen, die ihr nicht kennt aber ALLAH kennt, abzuschrecken. Und was immer ihr fi-sabilillah spendet, wird euch zurückerstattet, und ihr werdet dabei keine Vorenthaltung erfahren. Und sollten sie dem Salam zugeneigt sein, dann sei ihm ebenfalls zugeneigt und übe ALLAH gegenüber Tawakkul! ER ist gewiss Der Allhörende, Der Allwissende. Und sollten sie dich damit betrügen wollen, so genügt dir doch ALLAH. ER war Derjenige, Der dich mit Seinem Sieg und mit den Mumin gestärkt hat. Und ER hat ihre Herzen vereint. Hättest du alles, was auf der Erde ist, dafür ausgegeben, hättest du ihre Herzen nicht vereint! Doch ALLAH hat sie vereint. Gewiß, ER ist allwürdig, allweise. Prophet! Dir genügen ALLAH und diejenigen, die dir von den Mumin gefolgt sind. Prophet! Ermuntere die Mumin zum bewaffneten Kampf! Wenn es unter euch zwanzig gibt, die sich in Geduld üben, besiegen sie zweihundert. Und wenn es unter euch einhundert gibt, besiegen sie eintausend von denjenigen, die Kufr betrieben haben, weil sie Leute sind, die nicht begreifen. Jetzt hat ALLAH euch Erleichterung gewährt. Und ER wusste, dass in euch Schwäche steckt. Wenn es unter euch einhundert gibt, die sich in Geduld üben, besiegen sie zweihundert. Und wenn es unter euch eintausend gibt, besiegen sie zweitausend – mit ALLAHs Zustimmung. Und ALLAH ist mit den sich in Geduld Übenden. Es gebührt keinem Propheten, Gefangene zu machen, bevor er (den Feinden) im Lande empfindliche Verluste zugefügt hat. Ihr strebt das Vergängliche vom Diesseits an und ALLAH will (für euch) das Jenseits. Und ALLAH ist allwürdig, allweise.“

In diesen Versen geht es zunächst darum, wie man sich verhalten soll, wenn der Vertragspartner wortbrüchig wird bzw. anzunehmen ist, daß er dies vorhat: man kündigt seinerseits die Verträge auf. Dies ist im Falle der Vermutung (konkreter Vertragsbruch wird in Sure 9 noch einmal behandelt) jedoch kein Grund zum Kampf, sondern lediglich Grund sich für einen etwaigen Angriff des Gegenübers zu wappnen, in dem man sich mit den entsprechenden Materialien versorgt. Gleichzeitig müssen jedoch neue Verhandlungen aufgenommen werden, um festzustellen, wie die Gegenseite nun wirklich eingestellt ist. Sollten Sie weiterhin Frieden wollen, so sind die Muslime aufgefordert, diesen auch anzunehmen. Sollte der ehemalige Vertragspartner jedoch keinen Frieden wollen, so herrscht Kriegszustand. In einem solchen Falle sollen die Soldaten motiviert werden, denn auch in Unterzahl können sie mit Gottes Beistand siegen. An dieser Stelle ist erwähnenswert, daß Gott offenbar auch auf die Ängste der Muslime eingeht, wenn er sagt, daß ein Sieg unter Schwäche nicht dieselben Erwartungen hegt, wie ein Sieg unter Stärke. Dies geht aus dem Vergleich mit dem unterschiedlichen Vielfachen hervor (Vers 65-66).

Vers 67 klärt darüber auf, daß es nicht gestattet ist, Menschen gefangen zu nehmen, ohne daß der Feind große Verluste erlitten hat, da man in einem solchen Falle offenbar des Gewinnes wegen gekämpft hätte und nicht wegen einer etwaigen Bedrohung. Hätte es eine wirkliche Bedrohung gegeben, so hätte man es sich gar nicht leisten können, den Kampf schnell zu beenden, um Kriegsgefangene zu nehmen – zumindest wurde das Primärziel also gar nicht erreicht; man hat sich stattdessen von materiellen Bedürfnissen leiten lassen.

Gleichzeitig stellt der Vers auch klar, daß man außerhalb des Krieges keine Gefangenen nehmen darf.

 

Sure 9 Verse 1, 4-7, 12-14, 29:

„(Dies ist) eine Lossagung durch ALLAH und Seinen Gesandten von denjenigen Muschrik, mit denen ihr ein Abkommen geschlossen habt.“

Ausgenommen davon sind diejenigen von den Muschrik, mit denen ihr ein Abkommen geschlossen habt, und die dann euch gegenüber in keiner Weise vertragsbrüchig wurden und niemanden (von euren Feinden) gegen euch unterstützt haben, für diese erfüllt ihr ihren Vertrag bis zu dem mit ihnen vereinbarten Ende. Gewiß, ALLAH liebt die Muttaqi. Wenn jedoch die Haram-Monate vergangen sind, dann tötet die (vertragsbrüchigen) Muschrik, überall wo ihr sie antrefft, nehmt sie gefangen, belagert sie und überwacht sie überall! Wenn sie jedoch bereut, das rituelle Gebet ordnungsgemäß verrichtet und die Zakat entrichtet haben, dann lasst von ihnen ab! Gewiß, ALLAH ist allvergebend, allgnädig. Und sollte einer von den (vertragsbrüchigen) Muschrik dich um Asyl bitten, dann gewähre ihm Asyl, bis er die Worte von ALLAH vernommen hat, dann geleite ihn zum Ort seiner Sicherheit. Dies ist so, weil sie doch Menschen sind, die nicht wissen. Weshalb sollten die Muschrik über einen (Schutz-)Vertrag bei ALLAH und bei Seinem Gesandten verfügen?! Ausgenommen sind diejenigen, mit denen ihr einen Vertrag bei Almasdschidil-haram abgeschlossen habt – so lange sie euch gegenüber vertragstreu sind, so seid ihnen gegenüber vertragstreu! Gewiß, ALLAH liebt die Muttaqi.“

„Doch sollten sie ihre Eide gebrochen haben, nachdem sie ihre Verträge abgeschlossen hatten, und eurem Din gegenüber Beleidigungen ausgesprochen haben, dann führt den bewaffneten Kampf gegen die Imame des Kufr – denn gewiss sie achten die Eide nicht -, damit sie aufhören. Wollt ihr etwa nicht den bewaffneten Kampf gegen Menschen führen, die ihre Eide gebrochen haben und bestrebt waren, den Gesandten zu vertreiben – und diejenigen waren, die euch zuerst angegriffen haben?! Fürchtet ihr sie etwa?! So ist ALLAH würdiger, von euch gefürchtet zu werden, wäret ihr Mumin. Führt gegen sie den bewaffneten Kampf! ALLAH peinigt sie durch euch, erniedrigt sie, lässt euch über sie siegen und lässt Menschen, die Mumin sind, danach Genugtuung empfinden,“

Führt den bewaffneten Kampf gegen diejenigen, die weder den Iman an ALLAH, noch an den Jüngsten Tag verinnerlichen, noch das für haram erklären, was ALLAH und Sein Gesandter für haram erklärten, noch sich dem wahren Din fügen von denjenigen, denen die Schrift zuteil wurde, bis sie die Dschizya in Ergebenheit entrichten, während sie unterwürfig sind.“

In den genanten Versen geht es darum, wann es gestattet ist, einen Vertrag mit den Götzendienern aufzulösen. Dies ergibt sich daraus, daß man die Verträge bis zu ihrem Ende einhalten muß, so die Gegenseite den Vertrag nicht gebrochen hat und auch keine Feinde unterstützt haben. Ist dann der Krieg infolgedessen jedoch ausgebrochen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Gegener: er wird Muslim oder er sucht Asyl bei den Muslimen (dieses ist unbegrenzt). Einen neune Friedenvertrag, der von den Muslimen angeboten werden würde gibt es dabei nicht. Die weiteren Verse heben noch einmal hervor, daß der Kampf nur dann statthaft ist, wenn die anderen der Aggressor sind. Der letzte Vers gibt den Feinden noch eine weitere Möglichkeit: sie entrichten die so genannte Schutzsteuer. Auc hier geht die Initiative jedoch vom Gegener aus. Der Vers regelt allerdings nicht das Recht auf Krieg, sondern nur das Recht im Krieg.

 

Sure 47 Vers 4:

„Und wenn ihr auf diejenigen, die Kufr betrieben haben, trefft, gibt es das Schlagen auf die Hälse. Dann wenn ihr ihnen schwere Verluste zugefügt habt, dann zieht die Fesseln fest. Danach ist entweder Begnadigung oder Auslösung, bis der Krieg seine Lasten ablegte. Es ist dies! Und wollte ALLAH, würde ER gewiss an ihnen Vergeltung üben. Doch damit ER die einen von euch durch die anderen prüft. Und diejenigen, die fi-sabilillah getötet wurden, ihre Handlungen lässt ER nie verloren gehen.“

Der Vers stellt eindeutig klar, dass es sich hierbei um das Recht im Krieg handelt. Man soll sofort losschlagen, wenn Krieg ist und, wenn man im Vorteil ist, den Gegner festsetzen und gefangennehmen. Ist der Krieg dann vorbei, so soll der Gegner begnadigt und freigelassen werden. Dies kann auch gegen Lösegeld geschehen. Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn der Gegener noch Gefangene hat.

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