Heiratsalter von neun Jahren

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Leider ist ein Heiratsalter von neun Jahren für Mädchen in die klassischen Scharia-Handbücher eingegangen und somit zum klassischen islamischen Recht geworden.

Sahih Buchari und Sahih Muslim anzuzweifeln, sollte man in islamischen Länden lieber bleiben lassen. Ich bin deswegen beinahe von der Sprachschule geflogen, in der ich Arabisch gelernt habe. Bei sowas versteht man da keinen Spass!

In etlichen islamischen Gebieten wird ein soches Heitatsalter, oder zur Sicherheit eines von 10 Jahren, bis heute praktiziert.

Solch eine Heiratsalter ist, soweit ich weiß, in Saudi-Arabien, dem Jemen, dem Iran und in Teilen von Malaysia ofizielles Recht.

Im tatsächlichen Verhalten der Muslime richten sich bis heute viele nach den klassischen Vorschriften und ignorieren das meist höhere Heiratsalter, das die modernen islamischen Staaten erlassen haben.

Nach der othodoxen Auffassung ist es häretisch, also von der wahren Lehre abweichend, etwas zu verbieten, was eigentlich erlaubt ist und etwas zu erlauben, was eigentlich verboten ist.

Was erlaubt und verboten ist, richtet sich nicht nach den rationalen Überlegungen der Menschen, sondern danach, was Gott über seine Gesandten Mohammed, salla Allahu ‚ailyhi wa sallam, geoffenbart hat.

Diese Gebote, Verbote und Bestimmungen ist ewiges Wissen und damit nicht veränderlich.

Das wird nur hier im Westen meist nicht so krass gesagt, weil man weiß, das man damit auf erheblichen Widerstand stößt.

Anmerkung von Meine-Islam-Reform:

Salam!

Deswegen habe ich ja gerade eine Überlieferung aus Sahih Buhary ausgewählt, die der gängigen Meinung von neun Jahren widerspricht. Auch hier sieht sich der orthodoxe Islam dem Problem gegenüber, daß die Hadithwissenschaft bezüglich matn und isnad an dieser Stelle in Widersprüche gerät. Normalerweise kommt an dieser Stelle von orthodoxen Gelehrten der Verweis, daß die Überlieferungen bezüglich des Heiratsalters mutwawatir(also sehr oft überliefert) seien. Dies mag zunächst auch logisch erscheinen, würden sich nicht auch mutawatir Überlieferungen widersprechen. Ferner ändert dies auch nichts daran, daß an der Stelle zwei Überlieferungen als authentisch gelten, deren Inhalt nicht in Einklang zu bringen ist.
Die Annahme, daß sämtliche Gebote zeitlos und ewig seien ist eine, die in sich unlogisch ist, denn wie kann eine Sache für alle Zeiten gelten, wenn die Sache, auf die sich diese wiederum bezieht dem Lauf der Zeit und damit der Veränderung unterworfen ist? Man muß unterscheiden zwischen den Zielen der Scharia und dem Maßnahmen dafür. Wenn das Ziel z.B. Gerechtigkeit ist, so muß man sehen, daß der Status der Frau im Gegensatz zur damaligen Zeit ein anderer ist. So sind Frauen heute in aller Regel ebenso versiert im gesellschaftlichen Leben, wie damals eben nur die Männer. Damals hatte es also Sinn, wenn die Zeugenaussage eines Mannes in finanziellen Dingen mehr gewichtet wurde, als die einer Frau. Zwar läßt sich eine rein formale Anwendung dieser Praxis ohne Ungerechtigkeit durchführen, jedoch kann man dies auch ohne weiteres wegfallen lassen, da das Ergebnis dasselbe ist. Die frühen Gelehrten haben das auch verstanden, denn sie erlaubten, daß Frauen als Richterinnen arbeiten bzw. betonten, daß in Dingen, in denen sich Frauen besser auskennen als Männer, eben keine Zeugenaussage eines Mannes überhaupt erforderlich sei. In den damaligen Zeiten bezog sich dies entsprechend auf „Mütterthemen“. Es gibt jedoch keinen Grund, die im Sinne der Gerechtigkeit auf andere Themen auszuweiten.
Noch deutlicher wird es bei Ahadith: Wenn Muhammad(sa) sagte, daß Frauen, die sich schminken verflucht seien, dann klingt das für heute idiotisch, früher schminkten sich jedoch primär Prostetierte – wodurch der Sinn des Hadiths ein ganz anderer wird.

Wa salam,

Andreas Heisig

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