Der Katholische Theologe und Buchautor Hans Küng schrieb unter der Überschrift: „Wie der Prophet zum General wurde: Säuberungen und Kriege“ folgendes:
Heutzutage würde man vermutlich von „ethnischer Säuberung“ reden, auch wenn die Aggression der frühen Muslime sich nicht gegen die Juden als Volk oder Rasse richtet, sondern aus religiös- politischen Gründen nur gegen drei große jüdische Stämme in Medina.. Kein Zweifel: Der Prophet ist für diese Aktionen direkt verantwortlich.. ( Der Islam, Hans Küng S.152-153).
Wie ist die Position und Stellungnahme der Muslimen diesbezüglich? Gab es einen Völkermord an die Juden in Medina in den Jahren 624-627?
Nach der detaillierten muslimischen Geschichtsschreibung brachen die drei jüdischen Stammesverbände, die Banu Qaynuqa, die Banu Nadir und die Banu Qurayza, nacheinander ihre gegenüber der Gemeinschaft von al-Madina eingegangenen Verpflichtungen (Verfassung von Medina, Art.43: dem feinlichen Stamm der Quraisch von Mekka beizustehen), und zwar während der Belagerungen al-Madinas in den Jahren 624, 625 und 627.
Dies führte im Falle der beiden erstgenannten Stämme wegen offener Feindschaft bzw. Mordanschlägen gegen den Propheten zur Ausweisung der meisten ihrer Angehörigen.
Die Banu Qaynuqa siedelten nach Palästina um, die Banu Nadir nach Nordarabien und Syrien.
Im Falle der Banu Qurayza führte der Vorwurf des Hochverrats, nämlich der Kollaboration mit den mekkanischen Belagerern, auf Grund eines von Muhammad (s) offenbar so nicht erwarteten Schiedsspruchs zur Hinrichtung der wehfähigen Männer. Der Schiedsrichter Sad ibn Muadh aus dem Stamm der „Aus“ schien auf dem ersten Blick, alles anderes als neutral.
Schließlich waren die Banu Qurayza Klientelstämme der „Aus“ und standen damit unter Sad’s direktem Schutz. Deshalb akzeptierten die Qurayza ihn auch so bereitwillig als Richter. Doch als Sad aus seinem Zelt trat, wo er sich von einer Verwundung aus den Belagerungskämpfen erholte, hatte er eine Entscheidung getroffen, die zeigt, dass die alte soziale Ordnung nicht mehr galt.
„Ich verurteile sie zu folgender Strafe, verkündete er. Die Männer sollen getötet, ihre Kinder und Frauen) als Sklaven verkauft und ihr Besitz unter den Muslimen aufgeteilt werden“.
Der Schiedsrichter hatte auf den jüdischen Stamm jüdisches Recht angewandt, nämlich Deuteronomium XX 10-14.
Alle muslimischen Quellen gehen davon aus, dass es für die Bestrafung dieser drei jüdischen Stämme keinerlei religiöse Begründung gab. Ausschlaggebend war offenbar die Staatsräson. Die von Mekka äußerst gefährdete muslimische Gemeinschaft wollte das Risiko weiterer Kollaboration mit dem Feind nicht länger tragen.
Tatsache ist, dass die Strafaktion gegen die Banu Qurayza, so schrecklich sie war, weder einen Völkermord darstellte noch Folge einer grundsätzlich antijüdischer Gesinnung Muhammads (s) war.
Auch wenn mann die Clans der Qainuqa und der Nadir nicht mitrechnet, blieben Tausende von Juden weiterhin in der Oase und lebten nach der Exekution der Qurayza in gutem Einvernehmen mit ihren muslimischen Nachbarn.
Der Tod von nicht mehr als einem Prozent der jüdischen Bevölkerung Medinas als Völkermord zu bezeichnen ist nicht nur eine groteske Übertreibung, sondern ein Affront gegen jene Millionen von Juden, die tatsächlich die Greuel des Völkermords erleiden mussten.
Quellen: Den Islam verstehen, Murad Hofmann.
Kein Gott außer Gott, Reza Aslan.
Kleine Geschichte des Islam, Karan Armstrong.
Quelle: http://antikezukunft.de/2011/10/23/wurden-die-juden-von-muhammad-s-massakriert/