Über die Praktik des Fastens wird im Koran vergleichsweise wenig ausgesagt und nur wenige Verse geben die Regeln des Fastens wieder:
Sure 2 Verse 183-187:
„Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten, so wie es auch denjenigen, die vor euch lebten, vorgeschrieben worden ist. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein. (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten). Und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Fastens auferlegt). Und diejenigen, die es (an sich) leisten können, sind (wenn sie es trotzdem versäumen) zu einer Ersatzleistung (fidya) verpflichtet, (nämlich) zur Speisung eines Armen. Und wenn einer freiwillig ein gutes Werk leistet, ist das besser für ihn. Und es ist besser für euch, ihr fastet, wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt. (Fastenzeit ist) der Monat Ramadan, in dem der Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise (baiyinaat) der Rechleitung und der Unterscheidung (? al-furqaan). Und wer von euch während des Monats anwesend ist, soll in ihm fasten. Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Versäumten auferlegt). Allah will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht darum (durch nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und preist Allah dafür, daß er euch rechtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein. Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen: ‚ICH bin gewiss nahe, erhöre das Bittgebet des Bittenden, wenn er an Mich Bittgebete richtet; so sollen Sie Mir folgen und den Iman an Mich verinnerlichen, damit sie das Wahre treffen.‘ Es ist euch erlaubt, zur Fastenzeit bei Nacht mit euren Frauen Umgang zu pflegen. Sie sind für euch, und ihr für sie (wie) eine Bekleidung. Allah weiß (wohl), daß ihr (solange der Umgang mit Frauen während der Fastenzeit auch bei Nacht als verboten galt) euch (immer wieder) selber betrogen habt. Und nun hat er sich euch (gnädig) wieder zugewandt und euch verziehen. Von jetzt ab berührt sie (unbedenklich) und geht dem nach, was Allah euch (als Zugeständnis für die Nächte der Fastenzeit) bestimmt hat, und eßt und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden könnt! Hierauf haltet das Fasten durch bis zur Nacht! Und berührt sie nicht, während ihr (zur Andacht) an den Kultstätten verweilt! Das sind die Gebote Allahs. Verstoßt nicht dagegen! So macht Allah den Menschen seine Verse klar. Vielleicht würden sie gottesfürchtig sein.“ (Paret)