Eine auch unter Anhängern des Koran weit verbreitete Annahme ist die, dass jeder, der nicht an den Koran glaubt, automatisch in die Hölle käme. Doch sehen wir uns an, was der Koran selbst dazu zu sagen hat:
„Wahrlich, diejenigen, die glauben, und die Juden, die Christen und die Sabäer, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und Gutes tut – diese haben ihren Lohn bei ihrem Herrn und sie werden weder Angst haben noch werden sie traurig sein.“ (Rasul) (Sure 2 Vers 62)
ان الذين ءامنوا والذين هادوا والنصرى والصبين من ءامن بالله واليوم الءاخر وعمل صلحا فلهم اجرهم عند ربهم ولا خوف عليهم ولا هم يحزنون
Dieser Vers sagt deutlich aus, dass die einzige Bedingung, um errettet zu werden der Glaube an Gott, den jüngsten Tag und gute Taten sind. Mehr wird nicht verlangt. Es wird nicht verlangt, seinen Glauben grundsätzlich zu wechseln! Jemand kann also Zeit seines Lebens Jude sein und er wird dennoch errettet.
Wie kann das sein? Gott lehrt uns, dass niemand für etwas bestraft wird, was er nicht anders kann – aus welchen Gründen auch immer:
„Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Ihr wird zuteil, was sie erworben hat, und über sie kommt, was sie sich zuschulden kommen läßt. Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir (etwas) vergessen oder Fehler begehen. Unser Herr, und erlege uns keine Bürde auf, so wie Du sie jenen aufgebürdet hast, die vor uns waren. Unser Herr, und lade uns nichts auf, wofür wir keine Kraft haben. Und verzeihe uns und vergib uns und erbarme Dich unser. Du bist unser Beschützer. So hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen!““ (Rasul) (Sure 2 Vers 286)
لا يكلف الله نفسا الا وسعها لها ما كسبت وعليها ما اكتسبت ربنا لا تواخذنا ان نسينا او اخطانا ربنا ولا تحمل علينا اصرا كما حملته على الذين من قبلنا ربنا ولا تحملنا ما لا طاقة لنا به واعف عنا واغفر لنا وارحمنا انت مولىنا فانصرنا على القوم الكفرين
Das bedeutet, dass jemand, der kein Wissen vom Koran hat, oder etwas nicht richtig verstanden oder es nicht vernünftig erklärt bekommen hat, keine Schuld daran trägt, wenn er diese Botschaft ablehnt – so lange er sich natürlich aufrichtig bemüht und nicht aus niederen Motiven versucht alles einfach abzustreiten. Das Urteil hierüber steht Gott zu. Mit dieser Haltung wird auch klar, dass die Bezeichnung Muslim nicht nur auf eine Person zutrifft, die an den Koran glaubt, sondern auf jeden, der an Gott glaubt und Gutes tut:
„Und wer ist besser in der Rede als einer, der zu Allah ruft und Gutes tut und sagt: „Ich bin einer der Gottergebenen.“? (Rasul) (Sure 41 Vers 33)
ومن احسن قولا ممن دعا الى الله وعمل صلحا وقال اننى من المسلمين
Die Gottergebenheit ist also nicht an eine bestimmte Religion gebunden, sondern an das grundlegende Element des Monotheismus.
Doch was ist dann mit den Götzendienern? Denen, die Gott eingetauscht haben, für ihre eigenen Vorstellungen? Auch diese sind analog zu Sure 2 Vers 286 nicht zu tadeln, so lange sie nach der Wahrheit streben. Geben sie sich mit dem zufrieden, was sie erworben haben, so ist es allein ihre Sache. Sie erwarten ja gar nicht, dass sie errettet werden. Aber auch hier darf man nicht den Fehler begehen, und sie grundsätzlich als Ungläubige zu bezeichnen. Natürlich tragen sie im Sinne des Koran Züge des Unglaubens; doch wenn sie diese nur tragen, weil sie es nicht besser wissen? Wenn auch sie vielleicht vom Islam abgeschreckt wurden, weil eine Person, die diesen für sich in Anspruch nimmt, sich schlecht verhalten hat? Können wir so etwas ausschließen? Nein, auch diesen Personen muss man gerecht werden und sie da abholen, wo sie stehen, denn nicht immer ist der Mensch selbst schuld daran, wenn er etwas ablehnt und Gott ist allvergebend und barmherzig. Einzig diejenigen, die wieder besseres Wissen handeln, das sind die Ungläubigen.
Wer Unglauben begeht, ist nicht automatisch ungläubig! Es kommt stets auf die Absicht an! Dies zu verinnerlichen tut Not in der heutigen Zeit!