Aber es sind doch dieselben Überlieferer…

5
(1)
Print Friendly, PDF & Email

Dies ist ein populäres Argument, um die Beibehaltung der Ahadith als Rechtsquelle zu rechtfertigen. Wie kann man die eine Überlieferung der Tradenten annehemen und die andere jedoch ablehnen?

Diese Argument ist jedoch absurd, da die Frage sich nicht darin erschöpft, wer etwas tradiert hat, sondern was er tradiert und welche Bedeutung dies für die Gläubigen hat. Nur weil z.B. jemand überliefert, dass Affen einen ehebrechenden Affen steinigten hat dies religionsrechtlich gesehen keinerlei Bedeutung.

Was sagt nun also der Koran zur Tradierung von Texten neben dem Koran? In Sure 39 Vers 23 finden wir einen Hinweis:

Allah hat die beste Botschaft offenbart, ein Buch mit gleichartigen, sich wiederholenden (Versen), vor dem die Haut derjenigen, die ihren Herrn fürchten, erschauert. Hierauf werden ihre Haut und ihr Herz weich (und neigen sich) zu Allahs Gedenken hin. Das ist Allahs Rechtleitung. Er leitet damit recht, wen Er will. Und wen Allah in die Irre gehen läßt, der hat niemanden, der ihn rechtleitet.

الله نزل احسن الحديث كتبا متشبها مثانى تقشعر منه جلود الذين يخشون ربهم ثم تلين جلودهم وقلوبهم الى ذكر الله ذلك هدى الله يهدى به من يشاء ومن يضلل الله فما له من هاد

Das, was Bubenheim hier mit „Botschaft“ übersetzt lautet im arab. Original „Hadith“! Der beste Hadith ist folglich der Koran und nicht irgendeine Zusammenstellung von Ahadith (Plural von Hadith) durch z.B. Bukhari!

In Sure 77 Vers 50 wird es deutlicher:

An welche Aussage nach dieser wollen sie denn glauben?

فباى حديث بعده يومنون

Bubenheim hat hier den Begriff „Hadith“ mit „Aussage“ übersetzt. An welchen Hadith nach dem Koran wollen sie denn glauben?

Noch deutliche in Sure 7 Vers 185:

Haben sie sich denn nicht im Reich der Himmel und der Erde umgeschaut und was Allah an Dingen erschaffen hat und, daß ihre Frist vielleicht nahegerückt ist? An welche Aussage nach dieser wollen sie denn (sonst) glauben?

اولم ينظروا فى ملكوت السموت والارض وما خلق الله من شىء وان عسى ان يكون قد اقترب اجلهم فباى حديث بعده يومنون

Ganz recht! Auch hier übersetzt Bubenheim „Hadith“ mit „Aussage“!!

Es gibt also keinen Grund an einen anderen Hadith als den Koran zu glauben bzw. diesem autoritativen Charakter beizumessen.

Es steht also außer Frage, dass selbst bei 100%iger authentischer Überlieferung irgendeiner Begebenheit aus der Zeit des Propheten, diese keinerlei Befehlsgewalt ausüben kann.

Dies nur zur Klarstellung. Doch auch im Hinblick auf die Tradierung von Koran und weiteren Überlieferungen bestehen Unterschiede:

Zum einen sagt der selbst, dass er von Muhammad niedergeschrieben wurde:

Und sie sagen: „(Es sind) Fabeln der Früheren, die er sich aufgeschrieben hat´. So werden sie ihm morgens und abends vorgesagt.“ (25/5)

وقالوا اسطير الاولين اكتتبها فهى تملى عليه بكرة واصيلا

Zum anderen kann man selbst ohne diesen Vers belegen, dass der Koran früher verschriftlicht wurde, als irgendwelche Ahadith. Die ältesten Koranfragmente stammen aus dem Jahre 650-660 n. Chr.

Zum Vergleich die älteste Hadithsammlung des Imam Malik ist auf die zweite Hälfte des 8. Jhd. zu datieren. Ein Unterschied von 100 Jahren! Die Tradierung des Koran kann somit nachweislich(!) auf mindestens 100 Jahre mehr Hilfestellung durch schriftliche Texte bauen, als die Ahadith. Insofern ist ein Vergleich zwischen diesen beiden tradierten Texten allein in Bezug auf die tradierenden Personen mehr als blauäugig.

Hinzu kommt, dass durch diesen Unterschied von 100 Jahren die angenommenen Tradenten zur Spekulation werden, da es keinerlei Beleg dafür gibt, ob die im Isnad (Überliefererkette) genannten Personen auch wirklich Urheber der Überlieferung waren oder ob diese ihnen nur angedichtet wurde.

Doch selbst wenn es einen Beweis gäbe, dass Ahadith früher niedergeschrieben wurden, so könnte dies nur auf eine geringe Anzahl angewandt werden, da es keine verbindliche Hadithsammlung gab und gibt, die den Anspruch erheben würde komplett zu sein. Das heißt auch an dieser Stelle würde der Verweis auf dieselben Tradenten ins Leere laufen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass:

  1. es nicht nur auf die Tradenten sondern auch auf das Tradierte ankommt.
  2. der Koran viel früher verschriftlicht wurde und somit weniger Tradenten nötig waren.
  3. ein in sich abgeschlossenes System überprüfbar ist (der Koran), nicht jedoch ein offenes System (Ahadith).
  4. die Argumentation, dass dieselben Tradenten Koran und Ahadith überliefert hätten wertlos ist.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert