Die Pilgerfahrt im Koran lässt sich von den Versen 2:158,189,196,198-200,203; 3:97; 5:1-2,95-97; 9:3 und 22:25-29 ableiten und verstehen. Im Lichte dieser Verse können wir die Pilgerfahrt wie folgt zusammenfassen:
- Hadsch ist die Pilgerfahrt zur Kaaba. Laut Koran müssen Frauen und Männer die Hadsch mindestens einmal im Verlaufe ihres Lebens verrichten, vorausgesetzt, sie sind im Stande dazu (3:97). Es wird jenen befohlen, die es sich leisten können, zur Pilgerfahrt zu gehen. Sektierer versuchten, die Bedeutung von „leisten“ einzuschränken. Dies ist nicht annehmbar, denn hätte Er so gewollt, hätte Er diese Einschränkung vorgenommen. Das Verb ’sich leisten‘ kann mehr als eine Bedeutung haben, wie z. B. ‚kein Sklave sein‘, ‚reich genug sein, um die beteiligten Kosten zu übernehmen‘ und zu guter Letzt ‚bei guter Gesundheit sein‘. Jedoch sind all diese Bedeutungen vielmehr subjektiv. Die Einzelpersonen werden beschließen müssen, ob sie in der Lage sind, die Pilgerfahrt zu vollziehen, indem sie ihr Gewissen ansprechen.
- Die Pilgerfahrt ist ein Ritual, das bis zur Zeit des Propheten Abraham zurückreicht (22:26,27).
- In Vers 2:197 steht geschrieben, dass die Monate der Pilgerfahrt bekannt sind. Es muss auf die Tatsache hingewiesen werden, dass das Wort ‚Monate‘ im Plural steht. Jedoch schränken heutzutage die Pilger die Zeit ein, in der sie die Pilgerfahrtfahrt vollziehen, und verursachen Anstürme mit schwerwiegenden Folgen. Die Pilgerfahrt ist ein Brauch, der seit Abraham bekannt ist. Wenn jemand beispielsweise vom Frühling spricht, so fallen uns die Monate März, April und Mai ein. Die besagten Pilgerfahrtsmonate sind ebenso die Monate, in welchen das Kämpfen verboten ist. Die Stämme um die Kaaba hielten dieses Verbot ein. Selbst die Heiden, die Abraham nachfolgten, hielten die Befolgung dieses Brauches mit einigen Ausnahmen ein und betrachteten sich selber als die Beschützer der Kaaba. Sie sahen diese Monate als Monate an, in denen ihre Geschäfte florieren würden. Wir können vom Inhalt der Verse 8:34-35 ableiten, dass sie sich selbst außerdem als Hüter ansahen. In 2:194 werden die Heiligen Monate erwähnt (der Hadsch wird zwei Verse später erwähnt), sowie auch, dass das Kämpfen in den Heiligen Monaten ein großer Verstoß ist. Dort wird auch deutlich gemacht, dass das Abhalten vom Wege Gottes, Ihn und die Heilige Moschee abzulehnen und den Zugang für die Leute dahin zu verhindern bei Gott immer noch schwer wiegen. In 5:2 wird die Pilgerfahrt zusammen mit den Heiligen Monaten erwähnt und in Vers 97 derselben Sure werden die Heiligen Monate und die Kaaba genannt. All diese Tatsachen machen es deutlich, dass die Heiligen Monate die Monate sind, in denen der Hadsch vollzogen wird.
Wir lesen in Vers 9:2-36, dass die fraglichen Monate vier aufeinander folgende Monate sind. Vers 2:189 teilt uns mit, dass diese Monate dem Mondkalender entsprechen. All dies weist auf die Tatsache hin, dass die Pilgerfahrt im Verlaufe dieser vier aufeinander folgenden Monate verrichtet werden kann, in welchen das Kämpfen (Kriegen) verboten ist. Der erste dieser Monate lautet ‚Dhu-l-Hidschah‘, was soviel bedeutet wie ‚Der Monat der Pilgerfahrt‘. Dass Vers 9:3 uns lehrt, dass der erste Tag der Heiligen Monate gleichzeitig der „Tag der Pilgerfahrt“ ist, bestätigt diese Ansicht. Nach Dhu-l-Hidschah lauten die Namen der folgenden Monaten respektive ‚Muharram, Safar und Rabiulawwal‘. Das Wort Rabiulawwal ist ein zusammengesetztes Wort, das aus dem Wort rabiul (vier) und awal (erste) besteht. Diesem Monat folgt Rabiulahir (die nachfolgende Vier) nach. Rabiulawal verdankt seinen Namen seinem Dasein als vierter und letzter der Heiligen Monate. In Anbetracht dessen, dass der erste Monat des Mondkalenders Muharram ist, ist der Monat Rabiulahir der vierte im Mondkalender. Dies erklärt, wieso der Name dieses Monats der ’nachfolgende (ahir) Vierte (rabiul)‘ lautet. Wenn wir daran scheitern, zu erkennen, dass der Monat Rabiulawal der vierte der Heiligen Monate ist, so könnten wir nicht verstehen, wieso der Monat Rabiulahir der ’nachfolgende‘ Vierte heißt. Dies beweist erneut, dass der Beginn der Heiligen Monate der Monat Dhu-li-Hidschah und der Schluss der Monat Rabiulawal ist. Deshalb ist die Pilgerfahrt eine religiöse Handlung, welche in einem Zeitraum von vier Monaten verrichtet wird. In Vers 9:37 lesen wir, dass ein Verschieben dieser Heiligen Monate eine schlimme Tat darstellt.
- Während der Pilgerfahrt sind verboten: streiten, die Verübung schlechter Taten und Geschlechtsverkehr (2:197). Die Pilgerfahrt ist ein Gottesdienst, bei der sich die Menschen versammeln und auf ihr Benehmen achten sollen.
- Während der Pilgerfahrt werden der Einzelperson gewisse Dinge verboten, die (ansonsten) erlaubt sind (z. B. Geschlechtsverkehr). Dieser Zustand wird Ihram genannt. Heutzutage bezieht sich das Wort jedoch auf das Kleid, das der Pilger während dem Hadsch trägt. Der Koran weist solch eine Nebenbedeutung nicht auf. Während dem Ihram ist das Jagen verboten; 5:95 erwähnt, dass die Pilger kein Wild töten sollen. Dieses Verbot ist aber auf das Land beschränkt. Die Pilger können fischen gehen.
- Im Falle, dass eine Einzelperson gegen das Jagd-Verbot auf dem Lande während der Pilgerfahrt verstößt, so soll sie ein gleiches Maß, das von zwei Personen bestimmt wird, an Vieh zurückerstatten. Die Person könnte ihr Verstoß ebenso durch das Fasten oder das Speisen der Armen kompensieren (5:95).
- Umra bedeutet ‚Besuch‘. Der Hadsch wird zu einer vorgeschriebenen Zeit verrichtet, während die Umra zu jeder Zeit stattfinden kann. In 2:196 lesen wir „Führt die Pilgerfahrt und die Umra um Gottes willen durch“. In anderen Worten darf das Ereignis kein Anlass politischer Propaganda, Volksverführung (Täuschung) und kommerzielle Auswertung persönlicher Interessen etc. sein. Dem Abschluss des Rituals der Pilgerfahrt nachfolgend macht der/die PilgerIn Opfergaben und schneidet seine/ihre Haare nicht, bis das Opfer sein Bestimmungsort erreicht. Die Kranken oder die Schwächeren können durch das Fasten, die Almosengabe oder eine Opfergabe einen Ersatz leisten. Wenn die Sicherheit erlangt wird, bringt derjenige, der bis zum Hadsch die Umra vollziehen will und dem es leicht fällt, ein Opfer oder lässt ein Opfer bringen. Wenn er/sie es sich nicht leisten kann, soll er/sie drei Tage während des Hadschs fasten und nochmals sieben Tage bei der Rückfahrt. Dies ist für jene, deren Hausgemeinschaft nicht in der Heiligen Moschee sind (2:196).
- Die Opfergabe benötigt die Aussprache von Gottes Namen. Ein Teil des Fleisches vom geschlachteten Tier wird von den Personen verzehrt, die opfern, und der Rest wird unter den Bedürftigen verteilt (22:28). Während des Rituals muss der Mensch sich von allem Schmutz reinigen und abgelegte Gelübde müssen vollzogen worden sein (22:29). Der Vers 22:29 sagt aus, dass die Einzelperson die notwendigen Reinigungshandlungen ausführen soll. Da der Hadsch der Ort ist, wo riesige Menschenmassen zusammentreffen, müssen die hygienischen Regeln beachtet werden. Vers 48:27 könnte in diesem Licht bewertet werden, worin besagt wird, dass die Gläubigen die Heilige Moschee so Gott will betreten werden, glattrasiert und mit kurz geschnittenen Haaren. Das Umkreisen der Kaaba (tawaf) wird auf diese Weise in einem sauberen Zustand vollbracht werden (22:29). Andererseits muss der Ort, wo das Ritual der Pilgerfahrt stattfinden wird, sauber und in einem reinen Zustand gehalten werden (22:26).
- Beim Absteigen vom Berg Arafat zu Mesai Haram wird Gott gepriesen (2:198).
- Dann wird Gott um Verzeihung gebeten (2:199).
- Dem Abschluss des Rituals folgend wird Gott mit Leib und Seele gedacht werden (Zikr betreiben) (2:200).
- Gott wird in den festgelegten Tagen gedacht. Doch wer sich beeilt, in zwei Tagen abzureisen, so trifft ihn keine Schuld. Und wer auch immer will, kann länger bleiben (2:203).
- In Vers 2:159 steht, dass Safa und Marwah wahrlich unter den Zeichen Gottes sind. Wer also auch immer die Pilgerfahrt zum Haus vollzieht oder einen Besuch abstattet, den trifft keine Schuld, wenn er sie umrundet. Dennoch haben die Sektierer das Rennen zwischen den beiden Hügeln erfunden und es als eine verbindliche Pflicht zeigen lassen. Die Älteren und die Behinderten werden dazu genötigt, trotz der Tatsache, dass dies nicht im Koran erwähnt wird. Die Beförderung der Älteren auf Tragbahren dient als Profit für die Bahrenträger. Doch da dies nicht befohlen wird, trifft diejenigen keine Schuld, die es vorziehen, zu tun, wie es der Koran vorschlägt.
- So etwas, wie die Steinigung des Teufels gibt es nicht. Die Pilgerfahrtspflicht im Zeitraum, der sich über vier Monate erstreckt, auszuführen und die Tatsache anzuerkennen, dass das Pendeln zwischen Safa und Marwah nicht obligatorisch sind, wird das Ritual der Pilgerfahrt zu einer sicheren und geborgenen Handlung machen, während der nicht Tausende von Leuten ihr Leben verlieren werden. Dies war die Ursache vom Tod von Mengen. Bizarre Rituale, die um den Schwarzen Stein herum verrichtet werden, sind ebenfalls nicht im Koran erwähnt. Andererseits kann eine Frau, im Gegensatz zu dem, was von den Kommentatoren gesagt wurde, sehr wohl alleine zur Pilgerfahrt gehen; eine Person kann Parfum gebrauchen und jede Bekleidung tragen, mit oder ohne Säume. Das Zamzam Wasser, die Hauben und die Gebetsteppiche, welche die Pilger auf ihrer Rückreise mit nach Hause zu nehmen verpflichtet sind, haben ebenso keine Grundlage.