Es hat sich landläufig so eingebürgert und wird im Grunde vorausgesetzt: kein Sex vor der Ehe, denn dies wäre Zina, also unerlaubter Geschlechtsverkehr. Diese Meinung gibt es jedoch nur in der heutigen Gesellschaft. Dem orthodoxen Islam ist sie in seiner klassischen Ausprägung eben so fremd, wie dem Koran. Zwar ist die Ehe die vom Koran favorisierte Form der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, dennoch ist er nicht so sexualfeindlich wie beispielsweise das Christentum, das auf Keuchheit einen enormen Wert legt und teilweise gar das Zölibat der Ehe überlegen hält.
Zwar verweigert sich der orthodoxe Islam der vollständigen Anerkennung der Inhalte des Koran, doch liegt er mit der Erlaubnis des Geschlechtsverkehrs mit Sklavinnen zumindest näher an der Reaität als der heutige Mainstream-Islam. Doch sehen wir uns nun den relevanten Vers an:
Sure 23 Vers 5-6: „und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln,“ (Bubenheim)
والذين هم لفروجهم حفظون
الا على ازوجهم او ما ملكت ايمنهم فانهم غير ملومين
Deutlich ist zu sehen, wie Bubenheim den Begriff Sklavinnen in Klammern eingefügt hat um das Verständnis in eine gewisse Richtung zu lenken. Doch verzichten wir auf jegliche Hinzufügung kommen wir zu einem völlig anderen Bild:
1. Sex mit Gattinnen ist in Ordnung – dies ist allgemein anerkannt
2. Sex mit denen, die die rechte Hand besitzt ist ebenfalls statthaft
Eine nähere Definition dessen, was die „rechte Hand“ bedeutet liegt auf der Hand: diejenigen, die einem von Rechts wegen zustehen. Und diese können eine ganze Menge sein. Zum Beispiel Ehefrauen, die man nicht islamisch geehelicht hat, eingetragene Lebenspartnerschaften, offizielle Verlobungen, etc. – vieles ist denkbar. Relevant ist nur, dass es anerkannt ist. Es muss nachvollziehbar sein und in diesem Zusammenhang müssen sich beide Personen darüber im Klaren sein, dass ihre sexuellen Handlungen nicht folgenlos und verantwortungslos ausgeübt werden können. Der Koran ist nämlich zwar nicht sexualfeindlich wohl aber ein Feind der Unordnung und des Chaos. Undenkbar sexuell aktiv zu aber und nicht bereit zu sein Verantwortung zu übernehmen. Deswegen legt der Koran auch einen solch großen Wert auf die rechtliche Absicherung, wie man sie nur durch Zeugen für die Partnerschaft erreichen kann, legt.
Lesen Sie dazu auch:
http://meine-islam-reform.de/index.php/artikel/derkoran/736-ma-malakat-aymanukum.html
http://meine-islam-reform.de/index.php/artikel/allgemein/535-mamalakataymanukum.html