Das Buch „Der Islam – Geschichte, Gegenwart, Zukunft“ von Hans Küng hat sich eines großen und schwierigen Themas angenommen, nämlich der Darstellung des Islam in seiner ganzen Fülle auf engem Raum. Dies ist dem Autor auch gut gelungen: beeindruckend die Fülle an verschiedenen Informationen, flüssig dargestellt, leicht lesbar und auch für Laien verständlich. Dabei wird nicht nur die Historie, sondern vor allem die Zukunft des Islam beleuchtet, mit all ihren Möglichkeiten in Bezug auf den von Küng angestrebten Weltethos. Und das ist auch das Problem des Buches: es führt keinen wirklichen Dialog bzw. stellt für Muslime keine wirkliche Dialogbereitschaft dar, sondern versucht den Islam zu einer Reform zu bewegen, bei der nicht die Quellen, sondern nur das Ziel berücksichtigt wird: es wird nicht gefragt, ob dies im Rahmen der historischen Überlieferungen möglich ist, sondern es muß sein. Und genau das dürfte die Mehrheit der muslimischen Leser auch stören, denn zugunsten seines angestrebten Endzieles verwickelt sich der Autor hier und da sogar in Widersprüche.
Archiv des Monats: September 2014
Die Steinigung
Ein Punkt am klassischen Islam, der wohl am meisten Abscheu hervorruft ist das Strafrecht und dabei die Körperstrafen, insbesondere die Steinigung. Dies nicht zuletzt deswegen, weil sie gegenwärtig auch noch ungerecht umgesetzt wird (so wurden Meldungen laut, daß Frauen gesteinigt wurden, die vergewaltigt wurden, obwohl dies in der islamischen Rechtslehre definitiv nicht so vorgesehen ist).
Doch wie islamisch ist die Steinigung überhaupt? Hierzu ist es notwendig, zunächst den Weg des klassisch islamischen Rechts nachzuvollziehen, der zur Steinigung als Strafe für verheiratete Ehebrecher führt.
Die Beschneidung der Frau
Im interkulturellen Dialog stellen sich oftmals immer wieder dieselben Fragen, u.a. auch die Frage nach der Mädchenbeschneidung. Auf diese Frage kann man dann, je nach dem, mit wem man gerade spricht verschiedene Antworten erhalten. Doch woher rühren die verschiedenen Meinungen und wie sieht die Praxis aus? Und welche Art von Beschneidung ist überhaupt gemein?Der folgende Artikel soll darüber Auskunft geben.
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Wie lange dauert ein Tag bei Allah
Es gibt Diskrepanzen in Bezug auf Zahlen. Ist Allahs Tag gleich 1000 menschlichen Jahren (Sure 22,47, Sure 32,5) oder 50.000 menschlichen Jahren (Sure 70,4)?
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Bienen essen keine Früchte
Ein häufig genannter Fehler ist, daß Bienen keine Früchte essen, der Koran aber eben dieses in Sure 16 Vers 69 behauptet:
„Dann iß [die Biene] von allen Früchten und folge den Wegen deines Herrn, (die dir) leicht gemacht.» Aus ihren Leibern kommt ein Trank, mannigfach an Farbe. Darin ist Heilung für die Menschen. Wahrlich, hierin ist ein Zeichen für Leute, die nachdenken.“ (Ahmadiyya)
Das Strafrecht im Koran
Der Koran ist nicht nur ein spirituelles Buch, sondern auch ein Buch, dass das Leben der Menschen in grundlegenden Dingen regelt, wobei dem Menschen genügend Freiheiten zur Selbstbestimmung gegeben werden. Wie dies in Bezug auf das Strafrecht konkret aussieht soll hier anhand verschiedener Beispiele erläutert werden.
Homosexualität im Koran
1.Einleitung
Homosexualität gilt im Islam als Sünde. Dies wird primär mit den Ahadith (Prophetenüberlieferungen) belegt, die als zweite Quelle des islamischen Rechts gelten. Diese sind jedoch erst ca. 200 Jahre nach dem Tod des Propheten schriftlich fixiert worden. Die erste Quelle, der Koran äußert sich jedoch an keiner Stelle direkt über Homosexualität bzw. homosexuelles Verhalten. Letzteres soll n dieser Arbeit konkret hervorgehoben werden.
Gedanken zur Zeugenschaft der Frau
schreibt sie nieder! Und ein Schriftführer soll für euch gerecht schreiben. Und ein Schriftführer darf nicht
ablehnen, zu schreiben, wie ALLAH es ihm lehrte. So soll er schreiben! Und der Schuldner soll diktieren,
ALLAH gegenüber, seinem HERRN, Taqwa gemäß handeln und nichts davon geringer angeben. Und sollte der
Schuldner beschränkt, schwach oder unfähig sein, selbst zu diktieren, dann soll sein Wali gerecht diktieren. Und
lasst zwei Zeugen von euren Männern ihn (den Vertrag) bezeugen. Und sollten beide keine Männer sein, dann
sollen sie ein Mann und zwei Frauen von den Zeugen sein, die ihr akzeptiert, denn sollte die eine von beiden
(Frauen) sich irren, dann kann die eine die andere erinnern. Und die Zeugen dürfen das Zeugnis nicht
verweigern, wenn sie geladen werden. Und seid nicht lustlos, sie (die Schuld) niederzuschreiben, egal ob sie klein
oder groß ist, bis zu ihrer Frist. Dies ist gerechter vor ALLAH, glaubwürdiger für das Zeugnis und näher dazu,
keine Zweifel zu hegen. Ausgenommen davon – wenn es sich um einen gegenwärtigen Handel dreht, den ihr
untereinander zum Abschluss bringt, dann trifft euch keine Verfehlung, wenn ihr ihn (diesen Handel) nicht
niederschreibt. Und lasst es bezeugen, wenn ihr miteinander Handel betreibt. Und weder ein Schriftführer noch
ein Zeuge dürfen geschädigt werden. Und solltet ihr es dennoch tun, so ist dies zweifelsohne Fisq von euch. Und
handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber! Und ALLAH lehrt euch. Und ALLAH ist über alles allwissend.“
(2/282)
Bedeutet „Tote“ im Quran gleich Körperlich Tote?
Bedeutet „Tote“ im Quran gleich Körperlich Tote? weiterlesen